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Neue Bestimmungen der Österreichischen Gesundheitskasse

Liebe Mitglieder,

wichtige Infos für euch.

 

Aufgrund  des Coronavirus gelten ab Montag, 16.03.2020, folgende Bestimmungen für die Österreichische Gesundheitskasse:

 

👉🏻 Medikamentenverordnungen sind auch nach telefonischer Kontaktaufnahme zwischen Patientin/Patient und Arzt/ Ärztin möglich.

👉🏻 Die Übermittlung des Rezepts von der Ärztin/dem Arzt an die Apotheke kann auch auf anderem Weg erfolgen.

👉🏻 Die Medikamente können in den Apotheken auch an andere Personen, sofern sie Namen und die SV-Nummer des Patienten/der Patientin kennen, abgegeben werden.

👉🏻 Die Bewilligungspflicht bei den meisten Medikamenten wird ausgesetzt.

👉🏻 Bei Medikamenten kann der Bedarf für 3 Monate abgegeben werden, nur bei speziellen Fällen (bei Neueinstellungen) muss eine direkte Kommunikation mit dem Arzt/der Ärztin stattfinden.

👉🏻 Krankentransporte, Röntgen und Schnittbilduntersuchungen sind bis auf weiteres bewilligungsfrei.

👉🏻 Gleiches gilt für Heilbehelfe und Hilfsmittel bis zu einem Gesamtausmaß von 1.500 Euro..

👉🏻 Arbeitsunfähigkeitsmeldungen (AU) sind während dieser Phase ebenfalls telefonisch möglich.

 

 

Dringende Bitte!!!!!

Bitte nicht mehr die Ärzte der CF-Ambulanz direkt anschreiben da es vorkommen kann, dass Anfragen unbeabsichtigt

nicht beantwortet werde da der /die jenige gerade Urlaub hat oder außer Dienst ist.

Bitte bei Anliegen, Fragen, Rezeptbestellungen nur mehr an diese beiden Adressen schreiben!

 

CF-Zentrum Innsbruck: lki.ki.cf-zentrum@tirol-kliniken.at     oder cf-center@i-med.ac.at

 

Bleibt Gesund

Viele liebe Grüße

 

Carina Meixner

Schriftführerin

 

CF-Team Tirol und Vorarlberg
Straßhäusl 75

6363 Westendorf

Email: carina.meixner@cf-team.at

www.cf-team.at